Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber (im Folgenden Kunde genannt) und Ruth Schäfer, Inhaberin von Ruth Schäfer – Lektorat (im Folgenden Lektorin genannt). Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen. Als Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
II. Vertragsschluss und Umfang der Leistung
Die Lektorin bietet ein kostenloses Probelektorat nach Absprache an. Dieses Angebot ist unverbindlich und verpflichtet nicht zu einer Zusammenarbeit. Dabei sollte der Kunde einen Ausschnitt (Umfang nach Absprache), der der Gesamtqualität des Textes entspricht zur Verfügung stellen. Entscheidet sich der Kunde nach dem Probelektorat für eine Zusammenarbeit, fließen die bereits überarbeiteten Normseiten in die Preiskalkulation mit ein. Diese Vorgehensweise gilt auch für Übersetzungen, wobei die Lektorin eine Probearbeit im Umfang von 3 Seiten zur Verfügung stellt.
Auf Basis des Probelektorates erstellt die Lektorin ein Angebot mit Empfehlung (Korrektorat oder Lektorat) und Einschätzung des Textes.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Lektorin kommt zustande, wenn der Kunde das von der Lektorin abgegebene schriftliche Angebot durch schriftliche Erklärung angenommen hat. Als schriftliche Erklärung im Sinne dieser AGB genügt die Übermittlung per Post oder E-Mail.
Die Lektorin behält sich das Recht vor, innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des gesamten Manuskripts vom Vertrag zurückzutreten, sollte die Qualität des restlichen Dokuments erheblich von der Qualität der ersten Probeseiten abweichen. In diesem Fall können sich die Vertragsparteien auf eine erhöhte Vergütung einigen.
Für die Art der Leistung gelten ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungen. Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach den vorliegenden AGB und der Angebote.
III. Preise
Die Auftragnehmerin bietet folgende Dienstleistungen an: Korrektorat, Lektorat und Übersetzungen (EN/DE). Die Preise sind im Einzelnen aufgeschlüsselt zu finden auf www.ruthschaeferlektorat.de bzw. aufgeschlüsselt nach Angebot. In der Regel werden Angebote per Normseite (1600 Zeichen inkl. Leerzeichen) berechnet. Die auf der Webseite angegebenen Preise pro Normseite verstehen sich als Mindestpreise pro Normseite. Die für Aufträge geltenden Preise werden im Angebot festgesetzt. Je nach vorheriger Vereinbarung und nach Textart können auch Stundensätze oder Gesamtpreise festgesetzt werden. Die Dienstleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage des Dienstvertragsrechts gem. §§ 611 ff. BGB angeboten.
IV. Bearbeitung:
Das Ziel der Leistungen der Lektorin ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Kunden verursachten Fehler im Ausgangstext (Korrektorat) und/oder die inhaltliche und sprachliche Optimierung des Textes. Dazu werden Ausdruck, Satzbau, Inhalt, Struktur, Spannungsbogen, Charakterentwicklung und der rote Faden des Textes überprüft und verbessert (Lektorat). Dies bedeutet, dass der/die Text/ Vorlage des Kunden im oben beschriebenen Umfang geprüft wird und die Korrekturen/Vorschläge in einer für den Kunden nachvollziehbaren Art und Weise gekennzeichnet werden. Im Lektorat ist ein Schlusskorrektorat enthalten.
Übersetzungen: Die Lektorin bietet Übersetzungen aus dem Englischen ins Deutsche. Dabei werden Stil und Bearbeitung vorher vertraglich festgehalten und abgesprochen. Auch eine Probearbeit durch die Lektorin (3 Seiten) ist nach Absprache möglich. Bei Übersetzungsdienstleistungen ist ein Schlusskorrektorat inklusive.
Für die Erstellung eines Angebots und die Bearbeitung werden Texte im Word Format bevorzugt (,doc, .docx, odt., rtf). Nach Absprache sind auch andere Textformate möglich. Korrekturen oder Vorschläge werden, wenn nicht anders vereinbart, bei Word-Dokumenten direkt in der Datei mithilfe der Funktion „Änderungen nachverfolgen“ durchgeführt.
Dem Kunden ist bekannt und er erkennt es ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext sowie ein durch den Kunden bewirkter Zeitdruck beim Korrigieren seitens der Lektorin das genannte Ziel beeinträchtigen können, sodass auch nach Abschluss der Arbeiten immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im Text verbleiben kann.
V. Lieferung:
Lieferfristen sind nach Vereinbarung und schriftlicher Erklärung beider Seiten maßgeblich. Ist das Lieferdatum wesentlicher Bestandteil des Auftrags, ist dies der Lektorin bei Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich mitzuteilen.
Die Lektorin bemüht sich um strikte Einhaltung des Liefertermins. (Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (u. a. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der Verpflichtungen nach II. (1). Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Die Lektorin teilt dies dem Kunden unverzüglich mit. Ist ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten, verpflichtet sich die Lektorin, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen.
Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als absolute Ausschlussfrist schriftlich vereinbart worden ist.
Die Lieferung des korrigierten Ausgangstextes entspricht in der Regel dem digitalen Versandformat. Weitere Formate sind nach zu treffender Absprache möglich.
Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Kunde. Die Lektorin haftet nicht für den Versand, die Datenübertragung und evtl. hieraus resultierende Fehler. Der Kunde hat die Vollständigkeit der übersandten Texte zu prüfen.
VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich mitzuteilen, wofür er den korrigierten Text verwenden will, z. B. ob der Text einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch die Lektorin von Bedeutung ist (rechtliche Zwecke, hohe Auflage usw.). Für den Fall, dass der Kunde den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat der Kunde keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Lektorin. Sofern der Kunde die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der Lektorin, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern.
Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Duden abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Kunden.
Sofern der Kunde diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, die Lektorin habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.
Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden. Bevorzugt digital.
VII. Rechnung und Zahlungsbedingungen und Zahlung
Preise werden individuell in schriftlicher Form durch ein Angebot vereinbart, meist im Schriftverkehr per E-Mail. Bei Projekten mit einem größeren Umfang kann eine Teil-/Vorauszahlung von 30 % des Gesamtpreises verlangt werden. Dieser wird sofort bei Beginn der Dienstleistung fällig. Eine Teilzahlung ist bei Auftragserteilung schriftlich festzuhalten und muss von beiden Parteien unterschrieben werden.
Nach Abschluss der Dienstleistung wird die gesamte Arbeit in Rechnung gestellt (ggf. abzgl. Teil-/Vorauszahlung) und ist zahlbar innerhalb 14 Tagen. Bei umfangreicheren Arbeiten oder mehreren Aufträgen eines Auftraggebers erfolgt eine Abrechnung nach jeder einzelnen Dienstleistung.
VIII. Höhere Gewalt
Für den Fall der höheren Gewalt hat die Lektorin den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Lektorin als auch den Kunden, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat jedoch der Lektorin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu erstatten. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit der Lektorin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
IX. Mängelhaftung
Die Lektorin verpflichtet sich, die Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr befinden. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Lektorin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen. Die Lektorin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Ein nach Auffassung des Kunden mangelhaft erfüllter Auftrag ist vom Kunden umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, schriftlich gegenüber der Lektorin zu reklamieren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text dem Kunden zugegangen ist. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher detaillierter Einwand, so gilt der Auftrag als vertragsgemäß durchgeführt.
Sofern sich ein Mangel trotz Beachtung der obigen Sorgfalt zeigen sollte und dieser Mangel nicht als unwesentlich anzusehen ist, so verpflichtet sich die Lektorin, den gesamten Text innerhalb einer angemessenen Frist nachzuprüfen. Ein Mangel ist dann wesentlich, wenn bei einem Korrektorat weniger als 90 % der Rechtschreib- und Grammatikfehler beseitigt wurden.
Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Wenn der Kunde Vorschläge bzgl. des durchgeführten Korrektorats ablehnt, so ist dies als Grund für die Reklamation ausgeschlossen.
Ferner haftet die Lektorin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (z. B. Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Lektorin erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Kunde in vollem Umfang.
Die Lektorin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zum vereinbarten Honorar. Eine Haftung der Lektorin für Folgeschäden, entgangenen Gewinn o. Ä. ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Schadensersatzpflicht tritt nur ein, wenn der Schaden durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Lektorin verursacht worden ist. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden o. ä. wird ausgeschlossen.
Die Lektorin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal aus welcher Ursache (bspw. durch elektronische Datenübertragung, Viren und andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilität in Hard- oder Software, den Postweg usw.).
X. Verschwiegenheitspflicht
Die Lektorin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Eine 100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden und der Lektorin (insbesondere E-Mail), leider nicht garantiert werden.
Im Interesse des Kunden ist die Lektorin berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.
XI. Kündigung
Der Kunde kann den erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Überarbeitung kündigen. Die Lektorin ist in diesem Fall berechtigt, dem Kunden die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
XII. Impressumsvorgaben
Der Kunde ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Lektorin im Impressum seines Werks zu erwähnen.
Die Lektorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das überarbeitete Werk als Referenz auf ihrer Website zu nennen.
XIII. Schlussbestimmungen
Der Kunde teilt der Lektorin alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich schriftlich mit.
Alle Änderungen zu diesen AGB und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Lektorin. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Lektorin und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wesel.
Stand: 15.04.2021
LEKTORAT - KORREKTORAT - ÜBERSETZUNG. Setzen Sie auf eine professionelle Betreuung Ihrer Texte. Ich freue mich über Ihre unverbindliche Anfrage!
Ruth Schäfer - Lektorat | Breiter Weg 39 | 46483 Wesel
Tel.: 0176 13 95 35 64
E-Mail: ruthschaefer@me.com